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Kurz vor dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges wurde die nach Artikel 77 des Genfer Abkommens über die Behandlung der Kriegsgefangenen vom 27.07.1929 vorgeschriebene nationale Auskunftsstelle in Berlin W 30 eingerichtet. Sie nahm am 26.08.1939 als Dienststelle des Oberkommandos der Wehrmacht unter der Bezeichnung Wehrmachtsauskunftstelle für Kriegerverluste und Kriegsgefangene (WASt) ihre Tätigkeit auf. Ihr oblagen neben der Auskunfterteilung über fremdländische Kriegsgefangene hauptsächlich die Erfassung der Verluste der deutschen Wehrmacht (Verwundungen, Erkrankungen, Sterbefälle, Vermißtfälle), die Bearbeitung dieser Fälle einschließlich der personenstandsrechtlichen Regelungen und der amtliche Gräberdienst. Im August 1943 wurde die Wehrmachtauskunftsstelle nach Thüringen verlegt und teils in Saalfeld, teils in Meiningen untergebracht. Nach der Besetzung Thüringens arbeitete die WASt seit dem 12.04.1945 unter der Aufsicht der amerikanischen Militärkommission. Am 01.07.1945, unmittelbar vor der Besetzung Thüringens durch sowjetische Truppen, verlegten die Amerikaner die WASt nach Fürstenhagen bei Kassel. Ende Januar 1946 kehrte die WASt nach Berlin zurück und erhielt ihren jetzigen Namen, der aus der wörtlichen Übersetzung der amerikanischen Bezeichnung entstanden war. Mit Beschluß des Alliierten Kontrollrats vom 14.06.1946 wurde die WASt beauftragt, die aus den internationalen Verpflichtungen und reichsgesetzlichen Aufgaben entstehenden Arbeiten weiter fortzuführen. Sie wurde gleichzeitig der Aufsicht der französischen Gruppe des Kontrollrats unterstellt. In den ersten Nachkriegsjahren erhielt die Deutsche Dienststelle (WASt) zahlreiche und umfangreiche Unterlagen anderer militärischer und militärähnlicher Verbände. Ferner hat sie im Dezember 1990 eine Fülle von Unterlagen der ehemaligen Wehrmacht zur Auswertung und Bearbeitung übernommen, die im Militärarchiv Potsdam und im Staatsarchiv der ehemaligen DDR, Außenstelle Dornburg bei Zerbst/Anhalt aufbewahrt wurden.Die der Deutschen Dienststelle (WASt) ursprünglich übertragenen Aufgaben haben sich durch eine umfangreiche Kriegsfolgengesetzgebung wesentlich erweitert. Die Dienststelle wird wegen ihres einmaligen Materials von Privatpersonen und Behörden in einer Vielzahl von Fällen in Anspruch genommen, die mit dem Dienst in der Wehrmacht und dessen Auswirkung auf unzählige Bereiche zusammenhängen. Nach einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin vom 9. Januar 1951 wird die Deutsche Dienststelle (WASt) als Behörde des Landes Berlin geführt. Sie gehört zur Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und ist aufsichtsmäßig dem Präsidenten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin unterstellt. |