Auskünfte

Das in der Deutschen Dienststelle (WASt) verwahrte Original-Schriftgut der ehemaligen deutschen Wehrmacht und anderer militärischer bzw. militärähnlicher Verbände aus der Zeit des II. Weltkrieges wird für die von uns zu erbringenden gesetzlichen Aufgaben benötigt. Es handelt sich nicht um Unterlagen im Sinne des Bundesarchivgesetzes. Grundlage der Benutzerordnung bildet das Gesetz über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Deutschen Dienststelle (WASt) vom 26.01.1993 (GVBl. Nr. 7 vom 30.01.1993, 49. Jahrgang).

Demnach ist die Übermittlung hier vorliegender personenbezogener Daten über lebende Kriegsteilnehmer an Privatpersonen und Institutionen außerhalb des öffentlichen Bereichs nur mit Genehmigung der Betreffenden selbst möglich. Bei Gefallenen oder Verstorbenen ist dagegen eine Auskunftserteilung nur mit Zustimmung der nächsten Angehörigen möglich.

Folgende Aufgaben fallen in die Zuständigkeit der Deutschen Dienststelle:

  • Erstattung von Kriegssterbefallanzeigen
  • Bescheinigungen zu Todeserklärungsverfahren
  • Klärung von Vermißtenschicksalen
  • Erkennungsmarkenentschlüsselungen
  • Feldpostnummernentschlüsselungen
  • Nachweis von Kriegsgräbern
  • Nachlaßverwaltung
  • Bescheinigungen über militärische Dienstzeiten
  • Bescheinigungen zur Vorlage bei Versorgungsämtern (Kriegsopferversorgung)
  • Nachweise über:
      Kriegsgefangenschaft
      Orden und Ehrenzeichen
      Staatsangehörigkeit